Die Gemeinde Reißeck ist für die Vergabe von Wohnungen der Bauträger NEUE HEIMAT (Penk 97 + 98, Sandbichl 1) sowie ESG (Unterkolbnitz 63-66) zuständig.
Diese Wohnhäuser wurden mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet, daher gelten für die Zuteilung einer Wohnung auch die Richtlinien der Wohnbauförderung.
Die Vergabe einer Wohnung hängt u.a. auch von den Einkommensverhältnissen des Wohnungswerbers ab. Ob Sie die Kriterien erfüllen und somit ein Wohnungsansuchen stellen können, entnehmen Sie bitte dieser eidesstattlichen Erklärung (S.2)!
Sollten Sie Interesse an einer der in der nachfolgenden Liste angeführten Wohnungen zeigen, bitten wir Sie, dieses Wohnungsansuchen auszufüllen und unterschrieben am Gemeindeamt Reißeck abzugeben:



